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Friedensforum Duisburg

Spiel mit dem Feuer

29. Oktober 2018 04:17 / Friedensforum Duisburg

US-Präsident Trump will INF-Abrüstungsvertrag mit Russland kündigen.
Kritik an »verheerender Entscheidung«.

Beitrag von Kurt Mellenthin in der JUNGEN WELT

„Der Staatsminister im deutschen Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), sprach von einer »verheerenden Entscheidung« des US-Präsidenten. Europa müsse eine neue Aufrüstung mit Mittelstreckenraketen verhindern. Dabei sei auch Russland »gefordert, sich an seine Verpflichtungen zu halten«. Der Obmann der Linkspartei im Verteidigungsausschuss des Bundestages, Alexander Neu, warnte, dass die Stationierung von Kurz- und Mittelstreckenraketen die Gefahr eines Atomkrieges in Europa »aufgrund massiv verkürzter Vorwarnzeiten« enorm erhöhen würde. Die Bundesregierung dürfe einer solchen Maßnahme auf gar keinen Fall zustimmen.“

Als »sehr gefährlichen Schritt« hat Russland die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump kritisiert, aus dem INF-Vertrag auszusteigen. Mit dem Abkommen aus dem Jahre 1987 hatten die Vereinigten Staaten und die damalige Sowjetunion die Bereitschaft erklärt, ihre nuklear einsetzbaren Kurz- und Mittelstreckenraketen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 Kilometern zu verschrotten und keine neuen zu beschaffen. Es war ein bilateraler Vertrag, der weder die europäischen Atommächte Frankreich und Großbritannien noch die Volksrepublik China oder die anderen atomar bewaffneten Staaten Israel, Indien und Pakistan betraf. Das Abkommen wurde ordnungsgemäß unter gegenseitiger Kontrolle umgesetzt. 1.846 sowjetische und 846 US-amerikanische Raketen wurden zerstört. Ein wesentlicher Faktor beim Zustandekommen des INF-Vertrags waren die großen Demonstrationen der westdeutschen Friedensbewegung.

Seit 2014, also noch zur Amtszeit von Barack Obama, behaupten die USA offiziell, dass Russland als Nachfolger der Sowjetunion gegen das Abkommen verstoße. Der Vorwurf bezieht sich in erster Linie auf den neu entwickelten Marschflugkörper »Nowator 9M729«, dessen Reichweite nach US-Angaben im verbotenen Bereich liegt. Die russische Regierung bestreitet das und wirft den USA ihrerseits verschiedene Verstöße gegen den INF-Vertrag vor.

Trump steht bei diesem Thema unter dem Druck des Kongresses. Ein Zusatz zum Verteidigungshaushalt verlangt, dass der Präsident dem Senat bis zum 15. Januar 2019 in Form eines Berichts erklärt, ob Russland vertragsbrüchig und das Abkommen für die USA immer noch rechtsverbindlich ist. Der Bericht soll außerdem einen detaillierten Plan enthalten, welche Sanktionen wegen Nichtbefolgens des Vertrags gegen hochrangige russische Regierungsmitglieder und andere Verantwortliche verhängt werden könnten. Trump delegierte diese Aufgabe am 17. Mai an Außenminister Michael »Mike« Pompeo.

Am Sonnabend (Ortszeit) kündigte Trump an, den INF-Vertrag zu kündigen, nannte dafür jedoch keinen konkreten Termin. Der Kontext seiner Bemerkungen lässt darauf schließen, dass der US-Präsident zunächst Neuverhandlungen mit Russland erzwingen will, in die auch China hineingezogen werden soll. Einige Kommentatoren vermuten deshalb, dass Trumps Hauptzweck darin besteht, Beijing auf die Bedingungen des Abkommens von 1987 zu verpflichten oder einen Vorwand für die Stationierung von mehr Atomwaffen in Ostasien zu bekommen. Der Vertrag wird zweifellos ein Hauptthema der Gespräche sein, die Trumps Nationaler Sicherheitsberater John Bolton seit dem heutigen Montag in Moskau führt. Der aggressiv auftretende Neokonservative gilt als Hauptkraft hinter Trumps Ankündigung.

Der Staatsminister im deutschen Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), sprach von einer »verheerenden Entscheidung« des US-Präsidenten. Europa müsse eine neue Aufrüstung mit Mittelstreckenraketen verhindern. Dabei sei auch Russland »gefordert, sich an seine Verpflichtungen zu halten«. Der Obmann der Linkspartei im Verteidigungsausschuss des Bundestages, Alexander Neu, warnte, dass die Stationierung von Kurz- und Mittelstreckenraketen die Gefahr eines Atomkrieges in Europa »aufgrund massiv verkürzter Vorwarnzeiten« enorm erhöhen würde. Die Bundesregierung dürfe einer solchen Maßnahme auf gar keinen Fall zustimmen.

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