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„Als Folge des INF-Vertrages 1987, des ersten nuklearen Abrüstungsvertrags überhaupt, vernichteten die USA und die Sowjetunion eine ganze Waffenkategorie: landgestützte Mittelstreckenwaffen (Reichweiten von 500 bis 5.500 km). Seitdem war es beiden Staaten – USA und Russland als Nachfolgestaat der UdSSR – verboten, diese Raketen und Marschflugkörper bodengestützt aufzustellen, ganz gleich, ob sie nuklear oder konventionell bestückt waren. Flugzeuge und Schiffe als Trägermittel sind dagegen erlaubt. Der INF-Vertrag hat sich als wesentliche Sicherheitssäule erwiesen. Über erprobte Verifikationsverfahren war er Vorbild für weitere Abrüstungsverträge, die das Ende des Kalten Krieges markierten.“
Das schreibt der Bundesausschuss Friedensratschlag in seiner Presseerklärung vom 1. Februar 2019. Inzwischen war es notwendig, die Gegenwartsform in diesem Absatz gegen die Vergangenheitsform auszutauschen. Denn: Nach der Kündigung dieses Vertrags durch die USA hat – logischer- und verständlicherweise als Antwort darauf – auch Russland diesen Vertrag gekündigt. Inzwischen heißt es (06.02.2019), Russland will schnellstens neue Waffensysteme entwickeln und seine Militärsatelliten modernisieren. Innerhalb von zwei Jahren.
Wir werden wohl nie wirklich erfahren, ob eine der beiden Seiten oder beide gegen den INF-Vertrag im Verborgenen verstoßen haben. Tatsache ist jedoch, dass die Rüstungsspirale gerade aufs Neue beginnt. Denn jetzt werden die USA wieder antworten.
„Nach der Kündigung des INF-Vertrages eröffnen sich für die USA weltweit Möglichkeiten, nukleare und konventionelle Mittelstreckenwaffen landgestützt aufzustellen. Zu denken ist an die Nähe zur VR China, den Iran, Venezuela, Kuba, Nord-Korea usw.. Ebenso steht das NATO-Gebiet in Europa, mit Ausnahme des Gebiets der ehemaligen DDR (durch Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausgeschlossen) dafür offen. Besonders in Frage kämen dafür jene Regionen, die nahe an der russischen Grenze liegen (Baltikum, Polen, Bulgarien, Rumänien), aber auch der Westen Deutschlands sowie andere ehemalige Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrages und NATO-Mitglieder auf dem Balkan. Je näher die Stationierungsorte an der russischen Grenze liegen, desto kürzer werden die Vorwarnzeiten und desto höher wird die Atomkriegsgefahr. Die Friedensgefährdung übersteigt dann jene, die durch die Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles Anfang der 80er Jahre in Westeuropa virulent war.“
Und weiter in der Presseerklärung des Bundesausschusses Friedensratschlag:
„Ein dringendes Umsteuern ist nötig. Die Bundesregierung muss den Amtseid der Kanzlerin ernst nehmen: „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“. (…)
Wir fordern die Bundesregierung auf (…)
– umgehend zu erklären, dass sie eine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland nicht zulässt
– unverzüglich ihr Veto innerhalb der NATO gegen eine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in NATO-Mitgliedsländern einzulegen,
– Initiativen für umfassende Abrüstungsverhandlungen zwischen Russland und der NATO zu ergreifen, die unter anderem die konventionelle Überlegenheit der NATO, die taktischen und strategischen Atomwaffen, die Raketenabwehrsysteme und Weltraumwaffen insgesamt einbeziehen.
Das schließt den Verzicht auf das Zwei-Prozent-Ziel der NATO, die Bereitschaft zur einseitigen Abrüstung der Bundeswehr ebenso ein wie den Abzug von US-Atomwaffen von deutschem Boden.“
Hier der vollständige Text der Presseerklärung des Bundesausschusses Friedensratschlag